Spielflächen werden oft durch die Kombination von Spielplatzgeräten gestaltet. Auf kleinstem Raum lassen sich so kompakte Spielanlagen mit interessanten Angeboten für die Kinder errichten.
Das Erreichen erhöhter Plattformen und Türme entspricht den kindlichen Bedürfnissen, immer höher zu steigen. Unterschiedliche Zu- und Abgänge schaffen anspruchsvolle Spielbereiche, die gerne durch Kinder erschlossen werden.
Auf und von erhöhten Spielebenen und -flächen gelangen Kinder durch folgende konstruktive Elemente:
- Leitern/Sprossenleitern
- Treppen
- Rampen
- Kletternetze
- Kletterwände
- Kletter-Rutsch-Stangen
- Klettertaue und Seile
Bei der Verwendung dieser Zu- und Abgangselemente an Spielkombinationen sind stets die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und gegebenenfalls zusätzliche gerätespezifische Anforderungen zu erfüllen.
Der Zugang zu einem Spielplatzgerät kann für Kinder bereits ein Abenteuer darstellen. Kletternetze und steile Rampen sind eine Herausforderung, die nur mit Können und einem hohen Maß an motorischer Geschicklichkeit überwunden werden kann.
Bei der Anschaffung von Spielplatzgeräten in Kindertageseinrichtungen sind u. a. die motorische Entwicklung der Kinder, die pädagogische Ausrichtung und die Raumsituation im Außengelände entscheidend. Zugänge zu Spielplatzgeräten können z. B. für Sechsjährige eine Herausforderung darstellen, dagegen für Zweijährige ein unüberwindbares Hindernis sein. Konzeptionell muss der Betreiber einer Kindertageseinrichtung den Spagat schaffen, für alle Kinder einer Einrichtung Spielplatzgeräte mit geeignetem Spielwert aufzustellen.
Für Kinder über drei Jahren können Spielplatzgeräte mit erschwerten Zugängen anspruchs- und reizvoll sein. So werden bereits ab dem ersten Element, der ersten Sprosse interessante Anforderungen an die körperlichen Fähigkeiten der Kinder gestellt.
Da zahlreiche Kindertageseinrichtungen Kinder betreuen, die jünger als drei Jahre sind, muss bei der Auswahl der Geräte, aber auch das besondere Schutzbedürfnis dieser Zielgruppe berücksichtigt werden. Für Kinder unter drei Jahren sind Spielplatzgeräte auszuwählen, die sowohl deren Entwicklungsstand berücksichtigen als auch Gefährdungen, z. B. durch Stürze aus größeren Höhen ausschließen. So müssen leicht zugängliche Spielplatzgeräte besondere Schutzmaßnahmen aufweisen. Dies sind z. B. Brüstungen als Absturzsicherungen ab einer Aufenthaltshöhe von 0,6 m oder Handläufe an Treppen, die bereits ab der ersten Stufe beginnen.
In Kindertageseinrichtungen, die Kinder zwischen vier Monaten und sechs Jahren betreuen, sind bei Spielplatzgeräten, deren Nutzung mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, die Zugänge grundsätzlich zu erschweren. Hierdurch bleibt der Spielwert der Geräte für ältere Kinder erhalten. So wird ein zielgruppenspezifisches Angebot ohne Trennung der Außenspielbereiche für alle Kinder einer Einrichtung möglich. Die nebenstehenden Grafiken zeigen Möglichkeiten auf, wie die Zugänglichkeit von Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren erschwert wird.
Leitern/Sprossenleitern
Zahlreiche Spielplatzgeräte weisen als Zu- und Abgangselement Leitern mit Sprossen bzw. Stufen auf. Der Abstand zwischen den Sprossen bzw. Stufen muss in gleichmäßigen Abständen eingebaut sein und Fangstellen für den Kopf ausschließen. Dies gilt auch im Übergang von der Sprosse auf eine erhöhte Plattform/Ebene.
Sprossen und Stufen sind gegen Verdrehen und Verschieben zu sichern und müssen in ihren Verbindungen formschlüssig sein. Nägel und Holzschrauben sind nicht zulässig.
Hinter der Leiter muss ein hindernisfreier Raum von mindestens 90 mm vorhanden sein, damit der Fuß einen sicheren Halt findet. Die allgemeinen Anforderungen an das Umfassen und Greifen der Sprossen und Wangen sind einzuhalten.
Treppen
Treppen ermöglichen es den Nutzern, Spielplatzgeräte ohne größere Anstrengung zu erklimmen. Treppen als Zugänge zu Spielplatzgeräten haben drei oder mehr Stufen. Die Stufen müssen einen gleichmäßigen Abstand haben, einheitlich konstruiert und waagerecht sein.
Um genügend Fläche zum Stehen sicherzustellen, muss der Mindestüberstand der Stufe 14 cm und die Auftrittstiefe der Stufe 11 cm betragen, wobei Öffnungen (Abstände zwischen den Treppenstufen) den Anforderungen zur Vermeidung von Fangstellen entsprechen müssen.
In Abhängigkeit von der Treppenhöhe sind Absturzsicherungen, wie Geländer oder Brüstungen, anzubringen.
Rampen
Am Boden beginnende Rampen haben einen Neigungswinkel bis zu 38° zur Horizontalen. Sie ermöglichen eine Zugänglichkeit zum Spielplatzgerät ohne größere Anstrengung.
Um die Rutschgefahr zu vermindern, müssen Rampen Vorkehrungen aufweisen, z. B. geeignete Fußstützen, die den Halt der Füße verbessern.
In Abhängigkeit von der Rampenhöhe sind Absturzsicherungen anzubringen. Schiefe Ebenen mit einem größeren Neigungswinkel als 38° zur Horizontalen werden nicht als Rampen bezeichnet. Sie können als eine Möglichkeit des erschwerten Zugangs zum Spielplatzgerät eingebaut werden.
Kletternetze
Kletternetze zu erklimmen, stellt eine besondere motorische Herausforderung dar. Die großen Maschen erschweren das Klettern und machen es anspruchsvoll. Hände und Füße müssen koordiniert zusammenarbeiten, um das Ziel zu erreichen. Die Seile müssen gut umfasst werden können und auch den Füßen Halt bieten.
Kletternetze dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals aufweisen. Hierbei sind auch die Belastungen durch das Körpergewicht der Nutzer zu beachten. Die entstehenden Verformungen könnten dazu führen, dass sich im Kletternetz die Maschenweite oder die Abstände zu Befestigungen kritisch verändern.
Kletterwände
Kletterwände als Zugangselemente zu Spielplatzgeräten stellen hohe Anforderungen an die Motorik der Kinder. Für den Aufstieg ist Kraft in Händen, Fingern und Beinen erforderlich. Folgende besondere Anforderungen an Kletterwände sind zu erfüllen:
- Griffgrößen und Griffanordnungen müssen entsprechend den Nutzern ausgewählt werden,
- Griffe, Tritte und Platte der Kletterwand müssen aus geeigneten witterungsbeständigen Werkstoffen bestehen,
- die Platte der Kletterwand weist im eingebauten Zustand keine Fangstellen für Kleidung, Haar und Finger auf,
- eine maximale Tritthöhe von 2 m wird nicht überschritten,
- Aufprallfläche und Fallraum sind ausreichend dimensioniert, eben und hindernisfrei.
Kletter-Rutsch-Stangen
Kletter-Rutsch-Stangen oft auch Feuerwehr-Rutsch-Stangen genannt, werden in der Regel genutzt, um von einer erhöhten Spielebene des Spielplatzgeräts herabzugleiten. Geschickte Kinder nutzen die Stangen auch zum Erklettern der Spielebene. Kletter-Rutsch-Stangen erfordern neben der motorischen Geschicklichkeit auch eine ausreichende körperliche Fitness, das Eigengewicht zu halten, herabzulassen, ggf. auch hinaufzuziehen.
Folgende besondere Anforderungen an Kletter-Rutsch-Stangen sind zu erfüllen:
- ein sicheres Umfassen der Stangen muss sichergestellt sein,
- Fangstellen für Kleidung und Haar sind zu verhindern,
- zwischen Kletter-Rutsch-Stange und Kante des angrenzenden Spielplatzgerätes muss ein Zwischenraum von mindestens 35 cm eingehalten werden,
- die freie Fallhöhe, die zur Ermittlung der Aufprallfläche und des Fallraums benötigt wird, errechnet sich aus dem Abstand zwischen der Aufprallfläche zum höchstmöglichen Festhaltepunkt an der Kletter-Rutsch-Stange minus 1 m.
Sowohl beim Abrutschen als auch beim Beklettern sollten sich keine anderen Kinder im Fallraum aufhalten.
Klettertaue und Seile
Klettertaue und Seile sorgen für Abwechslung und attraktive Bewegungsmöglichkeiten, Hangeln, Schwingen oder Klettern. Bei ihrer Nutzung ist viel Geschicklichkeit erforderlich, wenn sie in Bewegung sind.
Wird ein Klettertau zum Begehen einer Rampe verwendet, wird es üblicherweise an beiden Enden befestigt. Diese Befestigungsart findet sich auch bei senkrecht abgehängten Klettertaue, die zum Klettern bzw. Aufsteigen angebracht sind.
Fangstellen für Kopf und Hals z. B. durch Schlingenbildung sind auszuschließen.
Klettertaue, die an beiden Enden befestigt sind, müssen einen Durchmesser zwischen 16 mm und 45 mm aufweisen.
Für Seile, die nur an einem Ende befestigt sind, gelten folgende Anforderungen:
- der Mindestabstand zu anderen festen Geräteteilen muss 60 cm betragen,
- zu schwingenden Geräteteilen ist ein Mindestabstand von 90 cm einzuhalten, bei einer Seillänge zwischen 1 m bis 2 m,
- der Mindestabstand zu anderen Geräteteilen muss 1 m betragen, bei Seillängen zwischen 2 m bis 4 m,
- der Seildurchmesser muss zwischen 25 mm und 45 mm liegen,
- Seile und Schaukeln dürfen nicht miteinander kombiniert werden,
- abhängig von Durchmesser und Konstruktion kann ein steiferes Seil die Bildung einer Schlinge erschweren und so die Gefahr einer Strangulation mindern.
Bei der Verwendung von ummantelten Stahlseilen muss jede Litze mit Garnen aus synthetischen oder natürlichen Fasern ummantelt sein.