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A Stoßdämpfende Böden

Stand: 10/2023

Unter allen Spielplatzgeräten müssen stoßdämpfende Böden über die gesamte Aufprallfläche vorgesehen werden, wenn die freie Fallhöhe mehr als 0,6 m beträgt. Bei erzwungenen Bewegungen, z. B. bei Schaukeln, Rutschen und Wippgeräten, ist der Fallschutz immer erforderlich.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Fallschutzes ergeben sich grundsätzlich aus der möglichen freien Fallhöhe:

  • Bis 0,6 m freie Fallhöhe sind grundsätzlich Böden ohne Prüfanforderungen erlaubt, auch die aus Stein, Beton und Bitumen. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
  • Bis 1 m freie Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
  • Bis 1,5 m freie Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ein wirksamer Fallschutz durch Rasen ist normalerweise nur gegeben, wenn eine geschlossene Rasendecke dauerhaft vorhanden ist. Dies kann häufig wegen Witterungseinflüssen, wie Frost oder Hitze sowie durch starke Beanspruchung (z. B. unter Schaukeln) nicht gewährleistet werden, so dass Fallschutzmaterial mit stoßdämpfenden Eigenschaften eingesetzt werden muss.
  • Ab 1,5 m freie Fallhöhe sind immer Fallschutzmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften einzusetzen.

Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:

  • Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm)
  • Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm)
  • Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)
  • Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm)
  • Synthetischer Fallschutz (z. B. Fallschutzplatten geprüft nach DIN EN 1177)

Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ist abhängig von der größtmöglichen freien Fallhöhe. Bei Fallhöhen bis 2 m beträgt die Mindestschichtdicke 200 mm, bei Fallhöhen bis zu 3 m sind 300 mm erforderlich. Zusätzlich ist, um den Wegspieleffekt des Fallschutzes zu kompensieren, immer eine Mindestschichtdicke von 100 mm hinzuzufügen.


BodenmaterialBeschreibung (mm)Mindest- schichtdicke (mm)Größtmögliche freie Fallhöhe (mm)
Oberboden

-

-

≤ 1000

Rasen

-

-

≤ 1500

Rindenmulch

Korngröße 20 bis 80

200

≤ 2000

300

≤ 3000

Holzschnitzel

Korngröße 5 bis 30

200

≤ 2000

300

≤ 3000

Sand

Korngröße 0,2 bis 2

200

≤ 2000

300

≤ 3000

Kies

Korngröße 2 bis 8

200

≤ 2000

300

≤ 3000

Tabelle: Bodenmaterialien in Abhängigkeit von der größtmöglichen freien Fallhöhe in Anlehnung an DIN EN 1176

Um einen dauerhaften und wirksamen Fallschutz durch Rasen zu gewährleisten, sollte die freie Fallhöhe auf 1 m beschränkt werden. Rasen ist nicht immer als Bodenmaterial empfehlenswert, z.B. im Schatten, unter Schaukeln oder bei intensiver Nutzung des Spielplatzgeräts. In diesen Fällen sollte ein anderes Bodenmaterial zum Einsatz kommen.

Spielsand zum Formen und Backen enthält bindige Anteile und ist nicht als Fallschutzsand geeignet.

Bei der Auswahl des Fallschutzes in Kindertageseinrichtungen ist auch eine mögliche Gefährdung durch Verschlucken z.B. von Hackschnitzel, Rindenmulch und Feinkies durch Kleinkinder zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, im unmittelbaren Aufenthaltsbereich von Kindern unter drei Jahren keine spitzen und/oder kleinteiligen Materialien als Fallschutzmaterial zu verwenden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Bodenmaterialien wie Sand im Winter gefrieren können und dadurch ihre Fallschutzeigenschaften verlieren. In diesen Fällen können die betroffenen Spielplatz- bzw. Klettergeräte nicht genutzt werden.

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