In Kindertageseinrichtungen sind Wippgeräte meistens in folgenden Ausführungen im Einsatz:
- Federwippen
- Wippschaukeln
In Kindertageseinrichtungen sind Federwippen häufig als Einzelgeräte vorzufinden, während Wippschaukeln von zwei oder mehreren Kindern genutzt werden. Beide Wipptypen sind in der Regel für ein sitzendes Bespielen vorgesehen. Wippen schult die Sinne, insbesondere das Gleichgewicht. Wippschaukeln fördern darüber hinaus das soziale Lernen, da Absprachen zwischen den Kindern erforderlich sind, um erfolgreich zu sein. Physikalische Gesetzmäßigkeiten werden spielerisch erlebt.
Federwippen
Unfallkasse NRWFederwippen z. B. in Form von Federtieren werden auch als Einpunktwippen bezeichnet.
Folgende besondere Anforderungen an Federwippen sind zu erfüllen:
- Die maximale freie Fallhöhe beträgt 1 m.
- Es muss ein stoßdämpfender Boden vorhanden sein.
- Der Fallraum muss an allen Stellen der Federwippe, die im Sitzen benutzt wird, mindestens 1 m betragen.
- Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auch im belasteten Zustand auszuschließen.
- Vor jeder Sitzfläche sind geeignete Handunterstützungen z. B. in Form von Haltegriffen erforderlich. Sie müssen fest angebracht sein und dürfen sich nicht ohne Werkzeug verdrehen können. Ein Umfassen ist zu ermöglichen. Hierbei wird ein Durchmesser von höchstens 3 cm empfohlen, da diese Spielplatzgeräte in der Regel auch von Kindern unter drei Jahren genutzt werden.
- Vom Hersteller vorgesehene Fußstützen müssen ebenfalls fest angebracht sein und dürfen sich nicht ohne Werkzeug verdrehen können.
- Griff- und Fußstützenenden müssen so konstruiert werden, dass Augenverletzungen verhindert werden.
- Die Rundungsradien der Außenkonturen müssen mindestens 2 cm betragen.
Wippschaukeln (axiale Wippen)
Unfallkasse NRWWippschaukeln bestehen aus einem Schaukelbalken und einem mit diesem verbundenen Tragteil, welches im Boden verankert ist. Eine Wippschaukel lässt nur eine eindimensionale Bewegung in vertikaler Richtung zu.
Folgende besondere Anforderungen an Wippenschaukeln sind zu erfüllen:
- Die maximale freie Fallhöhe beträgt 1,5 m.
- Der Fallraum muss an allen Stellen der Wippe, die im Sitzen benutzt wird, mindestens 1 m betragen.
- Wippschaukeln müssen so ausgelegt sein, dass Benutzer keine schwerwiegende Verletzungen erleiden können, wenn sie zwischen Schaukelbalken und Boden geraten. Dies kann z. B. erreicht werden durch:
- Bodenfreiheit von mindestens 23 cm oder
- Dämpfung (z. B. wenn das Tragteil eine Feder ist), so dass die Geschwindigkeit der Gerätebewegungen gedrosselt und die Stoßwirkung in der Endstellung reduziert wird.
- Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände und Finger vorhanden sein.
- Vor jeder Sitzfläche sind geeignete Handunterstützungen z. B. in Form von Haltegriffen erforderlich. Sie müssen fest angebracht sein und dürfen sich nicht ohne Werkzeug verdrehen können.