©Unfallkasse NRW

A Wippen

In Kindertageseinrichtungen sind Wippen in unterschiedlicher Ausführung im Einsatz insbesondere:

  • Wippschaukeln
  • Wipptiere

Wipptiere werden als Einzelgeräte eingesetzt während Wippschaukeln von zwei oder mehr Kindern genutzt werden. Wippen schult die Sinne, insbesondere das Gleichgewicht. Wippenschaukeln fördern darüber hinaus das soziale Lernen, da Ansprachen zwischen den Kindern erforderlich sind, um erfolgreich zu sein. Physikalische Gesetzmäßigkeiten werden spielerisch erlebt.

Wippschaukeln (axiale Wippe)

Wippschaukeln bestehen aus einem Schaukelbalken und einem mit diesem verbundenen Tragteil, welches im Boden verankert ist. Eine Wippschaukel lässt nur eine eindimensionale Bewegung in vertikaler Richtung zu.

Folgende besondere Anforderungen an Wippenschaukeln sind zu erfüllen:

  • Die Wippschaukeln müssen so ausgelegt sein, dass der Benutzer nicht zwischen dem Gerät und dem Boden eingeklemmt werden kann. Dies kann z. B. erreicht werden durch:
    • Bodenfreiheit von mindestens 23 cm oder
    • Dämpfung (z. B. wenn das Tragteil eine Feder ist), so dass die Geschwindigkeit der Gerätebewegungen gedrosselt und die Stoßwirkung in der Endstellung reduziert wird.
  • Die maximale freie Fallhöhe beträgt 1,5 m.
  • Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände und Finger vorhanden sein.
  • Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich. Sie müssen so angebracht sein, dass sie sich nicht ohne Werkzeug verdrehen können.
  • Der Fallraum muss an allen Stellen der Wippe, die im Sitzen benutzt wird, mindestens 1 m betragen.

Wipptiere

Wipptiere (Schaukelpferde, Federtiere) werden auch als Einpunktwippen bezeichnet.

Folgende besondere Anforderungen an Wippentiere sind zu erfüllen:

  • Wipptiere müssen auf einem stoßdämpfenden Untergrund aufgestellt sein.
  • Die maximale freie Fallhöhe beträgt 1 m.
  • Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auch im belasteten Zustand auszuschließen.
  • Handgriffe sind vor jeder Sitzfläche erforderlich. Sie müssen so angebracht sein, dass sie sich nicht ohne Werkzeug verdrehen können. Ein Umfassen ist zu ermöglichen, wobei ein Durchmesser von 3 cm empfohlen wird.
  • Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, müssen Griff- und Fuß­stützen­enden eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm² aufweisen.
  • Die Rundungsradien der Außenkonturen müssen mindestens 2 cm betragen.
Webcode: W87