An einem Spielplatzgerät werden die Ausdehnung der Aufprallfläche und des Fallraums grundsätzlich durch die freie Fallhöhe bestimmt. Diese darf 3 m nicht überschreiten (siehe Animation).
- Bis 1,5 m freie Fallhöhe (Y) beträgt die Länge der Aufprallfläche (X) mindestens 1,5 m.
- Bei freien Fallhöhen zwischen 1,5 m und 3 m steigt die Länge der Aufprallfläche bis 2,5 m nach folgender Formel an:
X = ⅔Y + 0,5
Beispiele:
Freie Fallhöhe (m) | Y | 0,60 | 1,00 | 1,50 | 2,00 | 2,50 | 3,00 |
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Mindestmaß Aufprallfläche* (m) | X | 1,50 | 1,50 | 1,50 | 1,85 | 2,20 | 2,50 |
*Maße gerundet
Die Ausdehnung der Aufprallfläche wird vom jeweils äußersten Geräteteil gemessen.
Der Fallraum beginnt ab der freien Fallhöhe. Die Ausdehnung des Fallraums passt sich entsprechend der Ausdehnung der Aufprallfläche an und beträgt mindestens 1,5 m.
Die Aufprallflächen und der Fallraum sind stets von Hindernissen und Gegenständen frei zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann.
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