Ein Niedrigseilgarten ist ein Parkour, der durch Balancieren, Hangeln oder Klettern bewältigt werden kann. Vom Boden aus beträgt die Höhe ca. 50 cm. Ein Niedrigseilgarten wird an Bäumen oder Standpfosten befestigt.
Mit der Gestaltung von Niedrigseilgärten in Kindertageseinrichtungen können vielfältige Bewegungsanreize mit einem hohen Aufforderungscharakter geschaffen werden.
Mut, Geschicklichkeit und Konzentration sind ebenso erforderlich wie Kraft, Körperspannung und Gleichgewichtsfähigkeit. Gleichzeitig werden soziale Verhaltensweisen gefördert, da Absprachen, Rücksichtnahme oder auch Hilfestellung der Kinder untereinander wesentlich zum Bewältigen von Seilgartenelementen beitragen.
Niedrigseilgärten sind so angelegt, dass sie ohne Sicherungssysteme z.B. gegen Absturz genutzt werden können. Die niedrige Konstruktionshöhe erlaubt den Kindern kontrolliert abzuspringen. Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Beschaffenheit des Untergrundes. Aufgrund der niedrigen Konstruktionshöhen ist in der Regel Oberboden oder besser eine geschlossene Rasendecke ausreichend.
Im Rahmen der Errichtung eines Niedrigseilgartens sollten insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
- Der Bau eines Niedrigseilgartens sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden.
- Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Fallhöhe eine geeignete Aufprallfläche und einen ausreichenden Fallraum aufweisen.
- Plattformen müssen stabil und den zu erwartenden Nutzlasten standhalten.
- Seile, Ketten, Bänder müssen so ausgelegt sein, dass sie die zu erwartenden Nutzlasten aufnehmen können.
- Die verwendeten Seile müssen witterungsbeständig sein. Es sind nur geeignete Verbindungsmittel wie Pressklemmen, Spannschlösser und Drahtseilklemmen zu verwenden.
- Drahtseilenden dürfen nicht hervorstehen. Spitze oder scharfkantige Teile sind zu verhindern.
- Der Abstand zwischen Boden und sich bewegenden Geräteteilen muss mindestens 400 mm betragen. Eine ausreichende Bodenfreiheit kann eine ggf. unterliegende Person schützen.
- Der Hersteller muss Informationen über die Inspektion und die Wartung bereitstellen.
Bei Lastaufnahme des Niedrigseilgartens durch Bäume sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:
- Es sind die auf die Bäume zu erwartenden Lasteinträge zu ermitteln.
- Es muss eine Baumkontrolle vorgenommen werden, um dessen Eignung hinsichtlich ungünstigster Belastungsverhältnisse zu untersuchen. Hier wird die Begutachtung z.B. durch einen spezialisierten Baumsachverständigen notwendig sein, um den physiologischen Zustand und Eignung des Baumes für den vorgesehenen Einsatz zu beurteilen.
- Baumschutzhölzer kompensieren die geringe Auflagefläche der verwendeten Seile. Die auftretenden Kräfte werden besser verteilt.
- Zusätzlich nachgebende Materialien (z.B. Gummimatten) zwischen Baumstamm und Baumschutzhölzern können Beeinträchtigung des Baumes weiter reduzieren.
Bei Lastaufnahme des Niedrigseilgarten durch Pfosten (Einmasten) sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:
- Es sind die auf die Pfosten zu erwartende Lasteinträge zu ermitteln.
- Die konstruktive Festigkeit der Pfosten muss entsprechend der ungünstigsten Belastungsverhältnisse ermittelt werden, um den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten zu können.
- Fäulnis und Korrosion müssen in den Teilen minimiert werden, die für die Standfestigkeit wichtig sind.
- Die Konstruktion des Pfostens ermöglicht die Kontrolle der Zersetzungsprozesse (z.B. Fäulnis) und die Notwendigkeit einer Stilllegung. So wird bei Einmastgeräten der Zugang zu den Fundamenten notwendig sein, um Verrottung oder Zersetzung kontrollieren zu können.
- Bei richtiger Wartung innerhalb der vorgesehenen Inspektionsperioden wird ein Versagen der Pfosten ausgeschlossen.
Es sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen, insbesondere eine jährliche Hauptuntersuchung, erforderlich.
Das pädagogische Personal sollte eine Einweisung in den sicheren Betrieb des Niedrigseilgartens erhalten haben. Die Einweisung sollte durch den Erbauer erfolgen, wobei sich die weitere Nutzung nach diesen Vorgaben richtet.