Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen, um den Belastungen der Nutzer standhalten zu können. Die Konstruktionsfestigkeit wird errechnet und / oder durch Belastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt. Dabei muss die konstruktive Festigkeit bei einem Spielplatzgerät vom Hersteller für das ungünstigste Belastungsverhältnis nachgewiesen werden. Weiterhin muss der Hersteller Werkstoffe auswählen oder so schützen, dass die konstruktive Festigkeit nicht vor einer nächsten relevanten Hauptuntersuchung beeinträchtigt wird.
Fundamente spielen eine entscheidende Rolle für die Konstruktionsfestigkeit von Spielplatzgeräten. Fundamente von Spielplatzgeräten sind standsicher auszuführen. Gefährdungen durch Fundamente sind zu vermeiden. Bei lockerem Fallschutz z. B. Sand oder Holzschnitzel müssen Fundamente folgendermaßen angelegt werden:
- alle Sockel, Stützen und Befestigungselemente müssen mindestens 400 mm unter der Spielebene liegen.
- abgerundete Fundamentköpfe ohne weitere herausstehende Bolzenteile (siehe Titelbild) müssen mindestens 200 mm unter der Spielebene liegen,
- Fundamente können auch durch Geräte oder Geräteteile z. B. durch die Drehscheibe eines Karussells wirksam abgedeckt sein.
Die Hersteller legen die Oberkanten der Spielebenen durch Markierungen an den Spielplatzgeräten fest (siehe Titelbild). Fallschutzmaterialien sind bis zu dieser Markierung aufzufüllen. Im laufenden Spielbetrieb ist die Höhe der Fallschutzmaterialien regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf aufzufüllen.
Bei Spielplatzgeräten, deren Standsicherheit von nur einem Querschnitt abhängt, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. So müssen Fundamente von Einmastgeräten für eine regelmäßige Inspektion zugänglich sein.
Aus dem Fundament herausragende Teile, z. B. Schrauben, die nicht mindestens 400 mm unter der Spielebene liegen, müssen
- wirksam abgedeckt sein,
- weniger als 8 mm herausragen,
- dauerhaft z. B. durch Hutmuttern abgedeckt sein.