Steine sind beliebte Gestaltungselemente und finden in unterschiedlicher Weise Verwendung, z. B. zum Bau von Wegen, Treppen, Sitzstufen, Trockenmauern, Kräuterspiralen, auf vegetationsarmen Flächen und Hügeln oder als Klettersteine.
Auch Steinlandschaften, die im Eigenbau errichtet werden, müssen fachgerecht ausgeführt werden. „Bauwerke“ mit Steinen als Material gelten als sicher, wenn:
- die Steine ausreichend standsicher eingebaut sind und beim Begehen nicht umkippen oder wegrollen können,
- bereits bei der Auswahl auf die Verwendung abgerundeter Steine geachtet wird oder die Kanten nachträglich gebrochen oder gefast werden, um an zugänglichen Stellen Verletzungen durch scharfe Kanten zu vermeiden,
- Zwischenräume größer als 3 cm vermieden werden oder bei weiter auseinanderliegenden Steinen diese verfüllt werden, um ein Hängenbleiben oder Einklemmen von Füßen zu verhindern,
- die Steinlandschaften nur einen Teil des gesamten Außenbereichs einnehmen, damit Kinder genügend Bewegungsflächen zum Laufen und Spielen haben.
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Weiterhin ist Folgendes zu beachten,
- dass die freie Fallhöhe von Steinelementen untereinander und zu anderen befestigten Bodenmaterialien wie Beton und bitumengebundenen Böden 60 cm nicht überschreitet; beträgt die freie Fallhöhe mehr als 60 cm, muss der Untergrund im möglichen Fallbereich stoßdämpfend ausgebildet sein,
- dass das Steigungsverhältnis bei Klettersteinen und Stufenanlagen maximal 1:1 (45°) beträgt,
- dass oberhalb von Sitzstufenanlagen und Mauern Sicherungen wie Pflanzstreifen, Geländer oder Bügelelemente gegen das unmittelbare Hineinlaufen und Hinunterspringen angebracht sind und
- dass Anlagen mit Steinen wie z. B. Sitzstufenanlagen und Klettersteine nicht an Hauptverkehrswegen, sondern in Neben- und Eckbereichen angeordnet sind.
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