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A Freie Fallhöhe

Stand: 10.06.2025

Die Stand- und Bewegungsflächen auf Spielplatzgeräten werden als Spielebenen bezeichnet. Die Spielebenen schließen die Aufprallflächen mit ein.

Um die Art und den Umfang der Aufprallflächen festzulegen, bedarf es der Ermittlung der freien Fallhöhe. So stellt die freie Fallhöhe ein wichtiges Kriterium dar, um die Ausdehnung des Fallraums, der Aufprallfläche und die Art des stoßdämpfenden Bodenbelages zu bestimmen.

Zur Bestimmung der freien Fallhöhe (h) können nachfolgende Beispiele herangezogen werden:

  • Der größte lotrechte Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche z. B. bei einer stehenden Nutzung auf einem Podest von den Füßen bis zum Boden.
  • Wenn der Körper nur mit den Händen gehalten wird, errechnet sich die freie Fallhöhe von der Greiffläche zur Fläche darunter.
  • Bei einer Schaukel wird die frei Fallhöhe von der Mitte des Sitzes senkrecht zum Boden bestimmt, während der Schaukelsitz um 60° ausgelenkt ist,
  • Bei Bodentrampolinen wird die freie Fallhöhe mit 0,9 m festgesetzt.
  • Bei einer hängenden Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine z. B. an Klettertauen oder Rutschstangen wird die freie Fallhöhe entsprechend folgender Formel ermittelt:

Freie Höhe (h) = maximale Greifhöhe - 1 m

Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten.

Bei der Sicherheitsbetrachtung der freien Fallhöhe ist es notwendig, auch die Stand- und Kletterflächen einzubeziehen, die offensichtlich nicht zum Spielen vorgesehen sind. So nutzen Kinder jede Gelegenheit, sich zu erproben und erfahren die Welt im und durch das Spiel.

Damit Kinder vor versteckten Gefahren geschützt werden, sind mögliche Zugänge zu Aufbauten und Geräten, die nicht für das Spielen vorgesehen sind, technisch so auszulegen, dass Kinder hierzu nicht zum Bespielen ermutigt werden.

Bei Spielplatz- oder Klettergeräten muss die freie Fallhöhe um solche Bereiche erweitert werden, zu denen ein Zugang konstruktionsbedingt unterstützt wird. Folgende Konstruktionen können einen leichten Zugang begünstigen:

  • einfach zugängliche Dächer und Dachneigungen,
  • gut erreichbare Vorsprünge,
  • einfache Klettergelegenheiten, die eine Hand-, Fuß- bzw. Beinunterstützung zulassen,
  • Abstände, die mit dem Arm oder dem Bein leicht erreicht werden können.

In diesen Fällen müssen die freie Fallhöhe und damit auch alle notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen an die zusätzlich erreichbaren Konstruktionen angepasst werden.

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