Kinderfahrzeuge der unterschiedlichsten Art, Größe und Funktion wie Dreiräder, Bobbycars, Roller, Lauf- und Fahrräder gehören heute zum spielerischen Alltag eines Kindes und sind in Kindertageseinrichtungen wie auch im privaten Bereich zu finden.
Mit diesen Fahrzeugen lassen sich altersgerecht
- Grobmotorik,
- Geschicklichkeit und Gleichgewicht,
- Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit,
- Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit und
- Verkehrsregeln
mit den Kindern spielerisch üben.
Bei der Anschaffung von Spiel- und Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass diese die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen und die entsprechenden Kennzeichnungen der Hersteller aufweisen.
So sind die Herstellerangaben zum Alter der Kinder, für die die Spiel- oder Fahrzeuge geeignet sind, zu beachten. Sinnvoll ist es, dass die Spiel- und Fahrzeuge neben der CE-Kennzeichnung auch das GS-Prüfzeichen aufweisen.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden Normen und die Einhaltung der darin festgelegten Mindestanforderungen.
GS – geprüfte Sicherheit
Die Zertifizierung mit dem GS-Zeichen ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig. Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt überprüft hat und bescheinigt, dass das Produkt die zutreffenden Sicherheitsnormen erfüllt.
Die Spiel- und Fahrzeuge sind vor ihrer Benutzung einer Sichtkontrolle durch das pädagogische Personal zu unterziehen, damit ihre Funktionstüchtigkeit und sichere Benutzung gewährleistet ist.