Kinder erleiden häufig Sturzunfälle auch ohne Beteiligung anderer, bei denen ein Helm den Kopf wirksam schützen kann. Innerhalb und außerhalb der Einrichtung sollten Kinder beim Roller-, Laufrad- und Fahrradfahren daher grundsätzlich einen Helm tragen.
Helme können auch Gefahren mit sich bringen. So besteht beim Spielen auf Klettergeräten mit Fahrradhelmen ein erhebliches Risiko von Strangulationsunfällen.
Die Abmaße an Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 zur Vermeidung von Fangstellen sind nicht für Kinder ausgelegt, die Fahrradhelme tragen. Beim Betreten eines Spielplatzgerätes mit einem Fahrradhelm besteht das Risiko, das sich ein Kind mit dem Helm verfängt und stranguliert, z.B. beim Durchfallen zwischen einer Kletternetzmasche oder einer Sprossenleiter.
Wenn im Freigelände ein häufiger Wechsel von Spielsituationen (z. B. vom Sandkasten zum Fahrzeug und weiter zum Klettergerüst oder zum Kletterbaum) erfolgt, können Helme eher schaden als nutzen. In Situationen, in denen organisatorisch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder mit Helmen auf Spielgeräte klettern und sich selbst gefährden, dürfen Helme nicht getragen werden.
Fahrradhelme müssen passen und richtig aufgesetzt werden. Sie sitzen richtig, wenn der obere Stirnbereich, Schädeldecke und Hinterkopf vom Helm bedeckt werden. Sitzt der Helm zu weit hinten, bietet er Stirn und Schläfen bei einem Frontalaufprall keinen Schutz.
Fahrradhelme sind in der Regel mit einem Herstellungsdatum versehen. Bei normaler, unfallfreier Beanspruchung empfiehlt es sich, den Fahrradhelm nach fünf Jahre zu ersetzen. In jedem Fall muss dieser nach einem Unfall ausgetauscht werden, auch dann, wenn äußerlich keine Schäden zu erkennen sind. Schon kleinste Risse mindern die Schutzwirkung des Helmes erheblich.
Fahrradhelme sollten sachgerecht gelagert und nicht unnötigerweise in der Sonne liegen, da die Sonneneinstrahlung den Kunststoffen schadet.
Neben einem guten Sitz sollten die Helme natürlich den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu sind Fahrradhelme mit einem dauerhaft sicht- und lesbaren Typenschild versehen, das u.a. folgende Angaben enthält:
- CE-Kennzeichnung
- Nummer der europäischen Prüfnorm
- Name oder Zeichen des Herstellers
- Modellbezeichnung
- Angabe, um welche Art von Helm es sich handelt, z. B. Schutzhelm für Kleinkinder, Helm für Radfahrer, Rollschuhfahrer, Skateboard-Fahrer
- Größe oder Umfang des Kopfes in cm
- Gewicht des Helmes in Gramm
- Herstellerjahr und Quartal
Achten Sie bei der Anschaffung von Produkten soweit möglich auf ein GS – Zeichen.