©Unfallkasse NRW

A Prüfung und Wartung von Spielplatzgeräten

Außengelände und Spielplatzgeräte müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Folgende Prüfungen sind durchzuführen:

Sichtkontrolle

Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus oder von Witterungseinflüssen) kann dies täglich erforderlich sein. Die Kontrolle wird in der Regel durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Die mit der Sichtkontrolle beauftragte Person muss in die Aufgabe eingewiesen sein.

Funktionskontrolle

Die Funktion und Stabilität der Geräte sollte alle drei Monate durch eine qualifizierte Person geprüft werden. Inhalte dieser operativen Prüfung sind z. B. die Sauberkeit der Anlage, der erforderliche Fallschutz, die Bodenfreiheit der Spielplatzgeräte, der Verschleiß der Geräte, die Prüfung, ob Fundamente freiliegen.

Jährliche Kontrolle

Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen auf Grundlage der DIN EN 1176. Die Geräte sind auf Verschleiß, Verrottung sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen zu kontrollieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind. Die Überprüfung von Fangstellen sollte ebenfalls Gegenstand der Kontrolle sein. Die jährliche Kontrolle ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist aufzubewahren. Die Mängel sind fachkundig zu beseitigen. Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, muss nach Absprache mit dem Sachkundigen für Spielplatzgeräte entschieden werden, ob das Spielplatzgerät übergangsweise (eingeschränkt) genutzt werden kann oder gesperrt bzw. entfernt werden muss.

Die jährliche Hauptuntersuchung muss von sachkundigen Personen vorgenommen werden, wobei die zu lösende Aufgabe den Grad der erforderlichen Sachkunde bestimmt. Die DIN 79161 legt einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern fest. Die Ausbildung nach der DIN 79161 kann eine Möglichkeit zur Erlangung der Sachkunde des Spielplatzprüfers darstellen, die für eine anstehende Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Sachkunde kann aber auch auf anderem Wege erlangt werden und ist nicht zwingend an den Erwerb eines Ausbildungszertifikates nach DIN 79161 gebunden.

Hinweise:

  • Werden bei einer Überprüfung erhebliche Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, muss der Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich durch die Prüfenden darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wenn die Mängel durch den Träger nicht abgestellt werden können, muss das Spielplatzgerät vor Zugang und Benutzung gesichert werden, z. B. durch Fixierung, Abbau oder Umzäunung der Geräte und ihrer umgebenden Aufprallflächen.
  • Wenn ein Gerät von dem Spielplatz entfernt wird, müssen alle im Boden verbleibenden Verankerungen oder Fundamente beseitigt oder mit Schutzvorrichtungen versehen und die Stelle gesichert werden.
  • Bei Spielplatzgeräten, bei denen die Stabilität von nur einem Pfosten abhängt, ist ein höherer Wartungsaufwand erforderlich, insbesondere an den Standpfosten und Fundamenten.

Webcode: W106