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A Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren

Stand: 06/2021

Außenspielflächen und Spielplatzgeräte in Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen stehen vor der Herausforderung, Kindern aller Altersstufen anregende und zugleich sichere Außenspielflächen und Spielplatzgeräte anzubieten. Diese müssen dem Entwicklungsstand von Kleinkindern entsprechen. 

Die Kindertageseinrichtungen haben den Auftrag, die Kinder zur größtmöglichen Selbstständigkeit zu erziehen. Kleinkinder lernen in starkem Maße über Bewegung. Mit wachsender Selbstständigkeit suchen Kinder neue Herausforderungen und gehen auch riskantere Situationen ein. Ein überschaubares Risiko im Spiel der Kinder muss daher ermöglicht werden. Damit erwerben sie zunehmend Autonomie und Kompetenz.

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Die unterschiedlichen Altersstufen von Kindern in einer Einrichtung können sowohl eine Trennung als auch eine gemeinsame Nutzung von Spielbereichen für ältere und jüngere Kinder erfordern. Kleinkinder haben ein anderes Spielverhalten, benötigen mehr Rückzugsorte, wo sie ungestört spielen können. Durch Bepflanzungen oder andere visuelle Abgrenzungen können z. B. Spielbereiche voneinander getrennt werden. Mit wachsender Selbständigkeit werden Kleinkinder aber immer mehr andere Spielbereiche erobern. Die eigenständige Nutzung des gesamten Außengeländes sollte bei Bedarf ermöglicht werden. 

Da Spielplatzgeräte in der Regel für Kinder über drei Jahren hergestellt sind, brauchen Kinder unter drei Jahren beim Bespielen eine erhöhte Aufsicht. Für diese Altersgruppe entscheidet das pädagogische Personal unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten über die Benutzung der Spielplatzgeräte. Gegebenenfalls wird den Kindern die erforderliche Unterstützung angeboten. Spielplatzgeräte sollten selbständig erreicht werden können.

Die zum Spielen ausgewiesenen Außenflächen sind hinsichtlich der Gestaltungskriterien und altersgerechten Spielangebote so auszurichten, dass Gefährdungen für Kinder verhindert oder soweit es nicht möglich ist, vermindert werden. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, indem Spielplatzgeräte erschwert zugänglich sind oder leicht zugängliche Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahren besondere sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen.


Schwer zugängliche Spielplatzgeräte

Einzelgeräte oder Gerätekombinationen gelten als schwer zugänglich, wenn der Zugang eine motorisch so anspruchsvolle Herausforderung darstellt, dass dieser von Kleinkindern in der Regel nicht bewältigt werden kann. Sollten Kinder unter drei Jahren dennoch dazu in der Lage sein, dann benötigen sie dafür mehr Zeit.

Dadurch ergibt sich für das pädagogische Personal eine größere Zeitspanne, um bei Bedarf einzugreifen.

Nachfolgend werden mögliche Zugänge an Spielplatzgeräten bildhaft aufgezeigt, die als schwer zugänglich gelten.


Leiter, deren erste Sprosse mehr als 40 cm über dem Boden liegt

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Plattform, die mindestens 60 cm über dem Boden liegt

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Plattform mit Rampe, die mindestens 60 cm über dem Boden liegt

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Kettensteg

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Seil bzw. Tau mit beidseitig seilgeführten Handläufen

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Eingekerbter Steigstamm mit einem seilgeführten Handlauf

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Schiefe Ebene über 38° mit Seilführung

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Kletterstange

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Kletternetz

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Leicht zugängliche Spielplatzgeräte 

Folgende Zugänge zu Spielplatzgeräten gelten als leicht zugänglich: 

  • Treppen, 
  • Rampen, mit einer Neigung von bis zu 38° zur Horizontalen, 
  • Leitern, deren erste Sprosse eine maximale Höhendifferenz von 40 cm zum Boden beträgt, 
  • Terrassenförmige Plattformen, deren Höhendifferenz weniger als 60 cm zum Boden beträgt.

Leicht zugängliche Spielplatzgeräte weisen insbesondere folgende sicherheitstechnische Merkmale auf:

Absturzsicherung

Gerätekombinationen und Geräteteile müssen bereits ab einer freien Fallhöhe von 60 cm mit Brüstungen ausgestattet sein.

Treppen

An Treppen müssen Handläufe schon an der ersten Stufe beginnen. Ab 60 cm freie Fallhöhe ist eine Brüstung vorzusehen.

Rampen

Rampen müssen ab einer freien Fallhöhe von 60 cm Brüstungen zur Absturzsicherung haben. Werden Handläufe, Geländer und Brüstungen an Rampen eingebaut, müssen sie an der niedrigsten Stelle der Rampe beginnen.

Rutschen

Bei Rutschen werden bei einer freien Fallhöhe von 1 m zusätzliche Sicherungselemente wie z.B. Brüstungen, erhöhter Seitenschutz notwendig.

Schaukeln

Schaukeln, die speziell für die Benutzung durch kleinere Kinder vorgesehen sind, sollten von Schaukeln für größere Kinder räumlich getrennt aufgestellt werden.

Hinweise
  • Falls bestehende Spielgeräte geändert werden, sollte dies nach Möglichkeit in Absprache mit dem Hersteller oder zumindest einem Sachkundigen für die Prüfung von Spielplatzgeräten erfolgen.
  • Leicht zugängliche Spielplatzgeräte bieten nur wenige Herausforderungen und verlieren schnell ihren Spielwert für das einzelne Kind. Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob solche Spielplatzgeräte in größerer Anzahl aufgestellt werden sollen. Beispielsweise bietet die Einrichtung kleiner Bewegungsbaustellen größere Gestaltungsmöglichkeiten und verbraucht weniger Spielflächen.
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