Von der Beschaffenheit eines Spielplatzgerätes und den verwendeten Werkstoffen dürfen keine Gefährdungen ausgehen.
Dies wird erreicht, wenn:
- Ecken und Kanten gerundet oder gefast sind,
- überstehende Nägel, frei herausragende Drahtseilenden sowie spitze oder scharfkantige Teile nicht vorhanden sind,
- Muttern und Schraubköpfe in Konstruktionsteile versenkt sind und Gewindeenden nicht überstehen oder aber abgedeckt sind,
- unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe (Anstoßstellen) und im Gehbereich (Stolperstellen) vermieden werden und
- Quetsch- und Scherstellen vermieden werden.
Werkstoffe müssen fachgerecht ausgewählt und verarbeitet werden:
- Um Brandgefahren und zugehörige Gefährdungen vorzubeugen, dürfen Werkstoffe, die flächig abflammen, nicht verwendet werden.
- An Bauteilen aus Holz müssen Niederschläge ungehindert ablaufen können. Wasserstaus müssen vermieden werden.
- Bauteile aus Holz dürfen nur eine geringe Splitterneigung, Bauteile aus anderen Werkstoffen z. B. Glasfasern dürfen keine Splitterneigung aufweisen.
- Metalle sind gegen atmosphärische Einflüsse und kathodische Korrosion zu schützen.
- Die Verwitterung z. B. tragender Teile oder stoßdämpfender Böden aus Kunststoff durch UV-Strahlung muss beachtet werden.
- Gefährliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden.
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