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A Beschaffenheit des Gerätes/der Werkstoffe

Stand: 14.07.2025

Von der Beschaffenheit eines Spielplatzgerätes und den verwendeten Werkstoffen dürfen keine Gefährdungen ausgehen. 

Dies wird erreicht, wenn:

  • Ecken und Kanten gerundet oder gefast sind, 
  • überstehende Nägel, frei herausragende Drahtseilenden sowie spitze oder scharfkantige Teile nicht vorhanden sind,
  • Muttern und Schraubköpfe in Konstruktionsteile versenkt sind und Gewindeenden nicht überstehen oder aber abgedeckt sind,
  • unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe (Anstoßstellen) und im Gehbereich (Stolperstellen) vermieden werden und
  • Quetsch- und Scherstellen vermieden werden.

Werkstoffe müssen fachgerecht ausgewählt und verarbeitet werden:

  • Um Brandgefahren und zugehörige Gefährdungen vorzubeugen, dürfen Werkstoffe, die flächig abflammen, nicht verwendet werden. 
  • An Bauteilen aus Holz müssen Niederschläge ungehindert ablaufen können. Wasserstaus müssen vermieden werden.
  • Bauteile aus Holz dürfen nur eine geringe Splitterneigung, Bauteile aus anderen Werkstoffen z. B. Glasfasern dürfen keine Splitterneigung aufweisen.
  • Metalle sind gegen atmosphärische Einflüsse und kathodische Korrosion zu schützen.
  • Die Verwitterung z. B. tragender Teile oder stoßdämpfender Böden aus Kunststoff durch UV-Strahlung muss beachtet werden.
  • Gefährliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden.
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