Sprossenwände sind leiterförmige Turngeräte zum Klettern. Diese sind häufig in Mehrzweckräumen in Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten vorzufinden.
Sie können fest, schwenkbar oder hochziehbar an der Wand befestigt sein. Generell müssen Sprossenwände fest mit der Wand verbunden sein. Bei herausziehbaren Sprossenwänden muss jederzeit durch Bodenriegel und eine Vorrichtung zur Arretierung ein fester Stand des Gerätes gewährleistet sein. Dies gilt sowohl beim Gebrauch als auch in Ruhestellung der Sprossenwand.
Bei der Nutzung der Sprossenwände durch Kinder besteht die Gefahr, dass diese mit dem Kopf zwischen Sprossenwand und Wandfläche bzw. zwischen den Sprossen hängen bleiben (Kopffangstellen). Die Gefahr besteht bei Kindern über drei Jahren, wenn der Abstand zwischen 11 cm und 23 cm, bei Kindern unter drei Jahren zwischen 8,9 cm und 23 cm liegt. Zudem sind die Anforderungen der DIN 7910 sowie die spezifischen Herstellervorgaben zu beachten.
Wenn die oben genannten Maße nicht eingehalten werden können, ist bei der Nutzung eine erhöhte Aufsicht erforderlich. Ansonsten sollte die Sprossenwand der freien Zugänglichkeit entzogen werden, z. B. durch Turnmatten, die gegen Umfallen gesichert sind.
Die Aufprallfläche und der Fallraum an Sprossenwänden richtet sich nach der freien Fallhöhe.
Bei der Beurteilung der freien Fallhöhe muss berücksichtigt werden, welcher Bereich maximal von den Kindern an einer Sprossenwand erreicht werden kann. Falls Kinder z. B. auf der letzten Sprosse sitzen können, ist die Sitzhöhe als Maß für die freie Fallhöhe anzunehmen, und daran Aufprallfläche und Fallraum zu bemessen.
Im Bereich der Sprossenwand dürfen z. B. keine elektrischen Leitungen, Beleuchtungskörper, Fallrohre oder andere haustechnischen Installationen erreichbar sein.
Grundsätzlich muss beim Spielen und Turnen an Sprossenwänden der Fallbereich mit Matten ausgelegt werden. Matten sind in Abhängigkeit von der freien Fallhöhe auszuwählen.
Sprossenwände müssen regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Bei einer Sichtprüfung sollten Sie darauf achten, dass
- die Sprossenwand fest verankert ist,
- die Sprossen fest in den Holmen sitzen,
- die Sprossen und Wangen unbeschädigt sind.
Angerissene, zerbrochene oder gesplitterte Holzteile müssen unverzüglich ausgetauscht werden.
Sprossenwände werden gelegentlich in Kombination mit Kletternetzen ausgeführt. Auch bei Kletternetzen dürfen durch die Anordnung der Maschen keine Fangstellen für Kopf und Hals sowie für den gesamten Körper entstehen. Die erforderlichen Maschenweiten sind auch bei Belastungen an den Netzen durch die Benutzer (i. d. R. Kinder) einzuhalten. Hierdurch wird die Gefahr einer Strangulation reduziert.
Bei der Verwendung von ummantelten Stahlseilen muss jede Litze mit Garnen aus synthetischen oder natürlichen Fasern ummantelt sein. Spröde oder rissige Seile und Taue sind unverzüglich zu entfernen bzw. auszutauschen.