Das Büro einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend den Arbeitsaufgaben ihrer Leitungskraft einzurichten. Vielfältige Führungsaufgaben, Management- sowie Verwaltungstätigkeiten prägen den Arbeitsalltag von Leiterinnen und Leitern und erfordern den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmittel.
Dementsprechend handelt es sich um einen Arbeitsplatz, der nach den geltenden Vorschriften zur Gestaltung von Büroarbeitsplätzen ausgestattet sein muss.
Hierzu gehören folgende Ausstattungsmerkmale:
- ergonomisch geeignete Büromöbel
- einen geeigneten Bildschirm und Computer
- ausreichende Belüftungsmöglichkeiten
- ein angenehmes Raumklima
- eine den Sehaufgaben entsprechende Beleuchtung
Vor der Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Angebotsvorsorge) zum Sehvermögen anzubieten. Dieses Angebot ist in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, zu wiederholen. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchung dies erfordern.