Türen und Tore, die nicht in einen gesicherten Bereich wie das eingefriedete Außengelände, sondern direkt in den öffentlichen Verkehrsraum führen, sind so zu sichern, dass Kinder die Einrichtung nicht unerlaubt verlassen können. Unerlaubtes oder unbemerktes Verlassen kann dadurch verhindert werden, dass z. B.
- die betreffenden Türen durch ein elektrisches System verriegelt sind, das von Kindern nicht selbst betätigt werden kann (z. B. Betätigungstaster außerhalb der Reichweite der Kinder in einer Höhe von 1,7 m). Dieses System ist so auszuführen, dass im Gefahrfall (z. B. bei Ausfall der elektrischen Energie) ein Öffnen der Türen ohne weitere Hilfsmittel möglich ist.
- die betreffenden Türen und Tore durch einen Türdrücker (Türklinke) außerhalb der Reichweite der Kinder gesichert sind (z. B. in 1,7 m Höhe).
- Signalgeber an den Türen eingebaut werden, die bei unbefugter Betätigung einen Alarm auslösen, welcher in angrenzenden Räumen zu hören ist.
Aus- und Zugänge von Kindertageseinrichtungen sind so zu gestalten, dass Kinder nicht gefährdet werden. Eine sichere Gestaltung der Aus- und Zugänge an verkehrsreichen Straßen kann z. B. erreicht werden durch:
- ein Geländer unmittelbar vor der Fahrbahn/vor dem Radweg
- eine Anordnung von wirksamen Pflanzstreifen
- eine geeignete Anordnung von Parkflächen
Eine ausreichende Beleuchtung der Aus- und Zugänge sowie der dorthin führenden Verkehrswege ist vorzusehen.
Weitere Hinweise zur Beleuchtung finden Sie hier.
Webcode: W4