Fahrradständer vor einem Gebäude ©Unfallkasse NRW

E Abstellplätze

Kinder wollen mobil sein und nutzen entsprechend ihrem Entwicklungsstand unterschiedliche Fahrzeuge, wie Dreiräder, Laufräder, Roller bis hin zu Kinderfahrrädern, um zur Kindertageseinrichtung zu gelangen.

Für die genannten Fahrzeuge, aber auch für Kinderwagen und Fahrräder Erwachsener sollten gut zugängliche und ausreichend große „Parkmöglichkeiten“ vorgehalten werden. Diese sollten einen Schutz gegen schlechte Witterung bieten. Bei der Anordnung der Stellflächen ist zu beachten, dass Flucht- und Rettungswege immer frei gehalten werden.

Verkehrswege vor und im Gebäude dürfen nicht durch Kinderwagen eingeengt werden. Dies wird durch entsprechende Abstellflächen z. B. innerhalb des Gebäudes erreicht. Wenn im Einzelfall keine geeignete Abstellmöglichkeit innerhalb des Gebäudes verfügbar ist, sollte eine Abstellmöglichkeit außerhalb des Gebäudes in der Nähe des Eingangs geschaffen werden müssen.

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