Mülltonnen und Container sind eingezäunt ©Unfallkasse NRW

E Abfallsammelplatz

Abfälle können gesundheitsgefährdend sein und müssen dem unbefugten Zugriff von Kindern entzogen und in geeigneten Behältern gesammelt werden.

Grundsätzlich geeignete Maßnahmen können z. B. sein:

  • umwehrte Bereiche
  • abschließbare Zugangstüren (von Räumen)
  • Türen mit feststehendem Türknauf
  • verschließbare Behältnisse

Für Abfallsammelplätze ist ein ausreichend großer Flächenbedarf vorzusehen.

Sammelstellen für Abfälle sollten möglichst einen direkten Zugang von der Straße haben, damit Müllwerker nicht den Betriebsablauf der Einrichtung stören.

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