Das Raumprogramm der Landesjugendämter sieht im Sanitärraum mindestens 1 Waschbecken oder 1 Waschplatz für 10 Kinder vor. Wie andere Einrichtungsgegenstände müssen auch die Sanitärobjekte einschließlich Waschbecken auf die Körpergröße der Kinder abgestimmt werden. Dadurch können sich auch kleinere Kinder eigenständig und ohne Hilfsmittel wie Hocker o. ä. waschen. Montagehöhen von Einzelwaschtischen und Handwaschbecken werden z.B. nach VDI 6000 Blatt 6 für Kinder bis 6 Jahren in einer Höhe von 55 cm bis 65 cm angegeben. Für kleiner Kinder bis drei Jahren empfiehlt die Unfallkasse NRW niedrigere Montagehöhen, z.B. 50 cm.
Inzwischen findet man immer häufiger Waschrinnen mit mehreren Waschplätzen in unterschiedlicher Höhe. Diese Waschrinnen bieten Kindern mehr Möglichkeiten, sich spielerisch mit dem Element Wasser zu beschäftigen.
Auf eine kindgerechte Höhe der Spiegel sollte ebenfalls frühzeitig geachtet werden. Diese reichen idealerweise bis auf Waschtischhöhe hinab oder werden gekippt angebracht, so dass auch Kleinkinder ihr Spiegelbild sehen.
Die Armaturen müssen von Kindern erreicht und selbstständig bedient werden können. Unterschiedliche Armaturen (z. B. feststehend oder beweglich, Einhebelmischer oder Zweigriffarmaturen) fördern die Feinmotorik und erweitern den Erfahrungsschatz der Kinder. Waschtische müssen über einen Kalt- und Warmwasseranschluss verfügen, die Wassertemperatur darf im Auslauf 43 °C nicht überschreiten.
Geräte zur Warmwasseraufbereitung wie z. B. Durchlauferhitzer sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner sind so aufzustellen, dass eine unbefugte Benutzung durch Kinder verhindert wird. Dies wird z. B. erreicht, wenn die Geräte außerhalb der Reichweite der Kinder oder in abschließbaren Räumen oder Schränken untergebracht sind.