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AA Verglasungen

In Kindertageseinrichtungen kommen Verglasungen in unterschiedlichen Formen und Funktionen vor: z. B. als Tür- und Fensterverglasungen, verglaste Bilder, Spiegel, Aquarien oder Glaseinsätze in Vitrinen. Neben deren vielfachem Nutzen bergen Verglasungen aber auch besondere Gefahren wie:

  • Schnittverletzungen durch Glasbruch
  • Absturzgefahren beim Bruch einer verglasten Absturzsicherung
  • Anstoßen an harten Glasflächen

Viele Faktoren – Unachtsamkeit, Stolpern, unzureichende Beleuchtung oder auch Paniksituationen – können dazu führen, dass Glasscheiben und lichtdurchlässige Glasflächen brechen oder zersplittern. Um von Glasflächen und anderen lichtdurchlässigen Flächen ausgehende Gefahren zu vermeiden, werden beim Einbau in Kindertageseinrichtungen an deren Qualität besondere sicherheitstechnische Mindestanforderungen gestellt.

Verglasungen und lichtdurchlässige Flächen an von Kindern genutzten Verkehrs- und Aufenthaltsflächen gelten dann als ausreichend sicher, wenn sie vom Fußboden bis in eine Höhe von 2 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen.

Den Sicherheitsanforderungen ist Genüge getan, wenn folgende bruchsichere, lichtdurchlässige Werkstoffe eingesetzt werden:

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Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)

Einscheiben-Sicherheitsglas ist thermisch vorgespanntes Glas. Die Oberflächen der Gläser stehen unter Druck-, das Scheibeninnere unter Zugspannung. Bei Zerstörung der Vorspannung, durch Beschädigung der Kanten oder der Flächen durch sehr spitze, harte Schläge, zerfällt das Glas in ein Netz kleiner, relativ stumpfkantiger Krümel und schützt damit weitgehend vor Verletzungen. ESG-Gläser müssen durch Stempelaufdruck dauerhaft gekennzeichnet sein.

Verbund-Sicherheitsglas (VSG)

Verbund-Sicherheitsglas besteht aus zwei oder mehreren Glasscheiben, die durch zähelastische, reißfeste Folien unter Druck und Wärme zu einer Einheit fest verbunden wurden. Bei mechanischer Überlastung (durch Stoß oder Schlag) bricht Verbund-Sicherheitsglas zwar an, aber die Bruchstücke haften fest an der Zwischenlage. Es entstehen also keine losen, scharfkantigen Glasbruchstücke; die Verletzungsgefahr ist somit weitgehend herabgesetzt. Da für VSG keine Kennzeichnungspflicht besteht, sollten Nachweise über die verwendete Materialqualität vorhanden sein. Bei Unkenntnis über eine bestehende Verglasung wird im Einzelfall eine Expertise durch eine fachlich versierte Person notwendig sein.

Lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften

Lichtdurchlässige Kunststoffe aus Polymethylmethacrylat (z. B. Plexiglas®) oder Polycarbonat (z. B. Makrolon®, Lexan®) haben vergleichbare Sicherheitseigenschaften wie Sicherheitsgläser. Wegen ihrer großen elastischen Formbarkeit sind diese Kunststoffe relativ unempfindlich gegen Schlag und Stoß. Sie sind außerdem formbeständig und leicht. Die Oberflächenhärte von Kunststoffen ist allerdings geringer als die Oberflächenhärte von Glas. Die Kratzanfälligkeit von Kunststoffen ist demnach höher als die von Glas. Es ist zu beachten, dass insbesondere Polycarbonat einer Alterung unterliegt und damit zu Versprödungen neigt.

Verglasungen mit Splitter-Schutzfolie

Bei nicht bruchsicheren Glasflächen lässt sich die Schutzwirkung gegen Verletzungsgefahren bei Glasbruch durch das Aufkleben von Splitterschutzfolien erhöhen. Splitterschutzfolien sind selbstklebende, zähelastische, reißfeste, durchsichtige Folien, die nachträglich auf plane Glasflächen aufgeklebt werden können. Sie haben eine relativ geringe Kratzfestigkeit. In der Regel werden diese Splitter-Schutzfolien nur zur Nachrüstung von bestehenden Glasflächen eingesetzt.

Die Folien erzielen ihre Schutzwirkung durch das Binden der Glassplitter bei Bruch. Bei ihrer Verwendung ist insbesondere auf ein fachgerechtes Verkleben – und zwar an der möglichen Berührungsseite, ggf. beidseitig – zu achten. Bei Isoliergläsern muss die Folie möglicherweise auf beide Außenseiten geklebt werden. Die Eignung der verwendeten Splitterschutzfolie ist vom Hersteller durch ein Prüfzeugnis nach DIN EN 12600 nachzuweisen.

Bildverglasungen und Spiegel

Bildverglasungen und Spiegel in Aufenthaltsbereichen der Kinder müssen aus Sicherheitsglas oder bruchsicherem Material bestehen. Normalglas ist zulässig, wenn beispielsweise:

  • Spiegel durch Waschbecken abgeschirmt sind,
  • Spiegel großflächig mit der Wand oder einem Trägermaterial verklebt sind oder
  • Verglasungen oder Spiegel mit Splitterschutzfolie beklebt sind.

Drahtglas

Drahtglas erfüllt nicht die geforderten Sicherheitseigenschaften. Beim Bruch von Drahtgläsern ist zu beachten, dass die ursprünglich glatte Oberfläche des Glases durch abstehende Bruchstücke besonders schwere Verletzungen verursachen kann. Beim Durchbruch führt die Struktur scharfkantiger Glasreste zu schweren Verletzungen insbesondere beim Rückzug von Gliedmaßen.

Auch Brandschutzzwischenlagen können die Entstehung loser, scharfkantiger Glassplitter verhindern. Hier ist ebenfalls die Eignung zur Verkehrssicherheit vom Hersteller durch ein Prüfzeugnis nach DIN EN 12600 nachzuweisen.

Die Verwendung von bruchsicheren lichtdurchlässigen Werkstoffen ist nicht erforderlich, wenn z. B. folgende zusätzlich gestaltende Elemente für eine ausreichende Abschirmung (erschwerter Zugang) vor Verglasungen sorgen:

  • bei Fenstern: 80 cm hohe Brüstungen bei 20 cm tiefen Fensterbänken,
  • bei Geländern: 80 cm hohe Geländer mit einer Tiefe von mindestens 20 cm vor der Verglasung,
  • dicht bepflanzte und mindestens 1 m tiefe Schutzzonen vor der Verglasung.
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Sofern Aufenthaltsbereiche an lichtdurchlässige Wände grenzen und eine Absturzgefahr besteht, muss neben der Bruchsicherheit eine ständige Sicherung gegen Absturz gewährleistet sein.

Um ein Anstoßen zu vermeiden, müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen leicht und deutlich erkennbar sein.

Zugängliche Verglasungen und lichtdurchlässige Flächen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe von Kindern und Erwachsenen so markiert sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können.

Hierzu können z. B. bedruckte, satinierte oder geätzte Glasflächen, ausreichend große Bildzeichen, Piktogramme, farbige Tönungen oder Aufkleber verwendet werden, die sich, auch unter Berücksichtigung der veränderlichen Verhältnisse zu Hintergrund, Umgebung und Beleuchtungssituation, immer gut erkennbar abheben sollten.

Die Wahrnehmbarkeit von Glastüren können auch durch auffallende Griffe oder Handleisten verbessert werden.

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