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AA Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Stand: 02/2024

In Kindertageseinrichtungen werden sowohl elektrische Anlagen, wie Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise oder Schutz- und Alarmierungseinrichtungen, als auch elektrische Betriebsmittel, wie z.B. Stehleuchten, Küchengeräte oder CD-Player in großer Zahl eingesetzt. Von elektrischem Strom gehen jedoch besondere Gefährdungen aus: Fehler können mit den menschlichen Sinnen zumeist nicht erkannt werden und bereits kleinste Stromstärken können lebensgefährlich sein. Da Kinder aufgrund der kindlichen Neugier, mangelnder Erfahrungen und noch nicht ausgeprägtem Gefahrenbewusstsein sowie aufgrund ihres im Vergleich zu Erwachsenen deutlich geringeren Körperwiderstands mehr gefährdet sind, müssen in Kindertageseinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen vor den Gefahren des elektrischen Stroms ergriffen werden.

Zur Gewährleistung des Personenschutzes sind die Steckdosenstromkreise über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter bzw. RCD, engl. Residual Current Device) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN ≤ 30 mA abzusichern. 

Für Kinder zugängliche Steckdosen sowie Steckdosenleisten und Kupplungen von Verlängerungsleitungen müssen einen erhöhten Schutz gegen das Berühren unter Spannung stehender Teile aufweisen. Das Schutzziel kann z.B. durch Steckdosen mit integrierten Shuttern („Stocherschutz“) oder durch aufsteckbare Kappen erreicht werden. Für Kinder zugängliche Geräte (z. B. Wand- oder Deckenleuchten im Bereich von erhöhten Spielebenen) sind gegen Beschädigungen und Manipulationen zu sichern.
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In Kindertageseinrichtungen ist es neben der üblichen Installation bodennaher Steckdosen sinnvoll, auch einige deckennah installierte Steckdosen für den Betrieb von Lichterketten oder anderen Geräten vorzusehen.

Bereits bei der Auswahl und Beschaffung elektrischer Geräte können wirksame Schutzmaßnahmen getroffen werden. Grundsätzlich ist z.B. zu hinterfragen, ob die zur Nutzung vorgesehenen Geräte notwendigerweise mit Netzspannung betrieben werden müssen oder ob auch solche beschafft werden können, die ungefährlich mit Batterien oder Kleinspannungstransformatoren betrieben werden können. Dies betrifft insbesondere Lichterketten, die in für Kinder zugänglichen Bereichen angebracht werden sollen.

Durch das CE-Kennzeichen auf einem Elektroartikel dokumentiert der Hersteller, dass er die geltenden Normen eingehalten hat. Ein zusätzlich aufgedrucktes GS-Zeichen signalisiert, dass der Hersteller von einem staatlich anerkannten, unabhängigen Prüfinstitut hat prüfen und bescheinigen lassen, dass das Gerät den geltenden Regelungen entspricht.

Elektrische Geräte müssen bestimmungsgemäß nach den Herstellerangaben benutzt werden. Das bedeutet insbesondere, dass

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  • Steckdosenleisten nicht überbelastet werden dürfen (maximale Anschlussleistung beachten!),
  • die Hintereinanderschaltung mehrerer Verlängerungsleitungen und Steckdosenleisten nicht zulässig ist,
  • Haushaltssteckdosenleisten nicht im Außenbereich (z.B. bei Sommerfesten) betrieben werden dürfen und
  • sichergestellt werden muss, dass sich die von den Elektrogeräten ausgehende Strahlungs- und Wärmeenergie gefahrlos ausbreiten kann.

Sowohl elektrische Anlagen als auch elektrische Betriebsmittel müssen wiederkehrend durch Elektrofachkräfte überprüft werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Träger einer Kindertageseinrichtung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu ermitteln. Als Orientierungswerte können für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel jährliche Prüfungen, für ortsfeste elektrische Betriebsmittel Prüfungen im Abstand von vier Jahren angesetzt werden. Elektrische Anlagen, wie z.B. die elektrische Gebäudeinstallation, sollten spätestens nach vier Jahren durch eine Elektrofachkraft überprüft werden. Neu beschaffte Geräte sind vor der ersten Verwendung einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.


Fehlerstromschutzschalter müssen nicht nur bei einem sehr geringen Fehlerstrom, sondern auch innerhalb kürzester Zeit auslösen. Um dieses gewährleisten zu können, sind Fehlerstromschutzschalter nach längstens einem halben Jahr durch Betätigen der Test-Taste auszulösen. Bei dem heutzutage üblicherweise gegebenen Berührungsschutz in elektrischen Verteilungen kann die Betätigung auch durch Laien erfolgen. In einigen Fällen können angeschlossene Geräte (insbesondere Waschmaschinen und Wäschetrockner) einen herkömmlichen Fehlerstromschutzschalter durch gleichförmige Ableitströme außer Funktion setzen. Es sind deshalb die mitgelieferten Anschlusshinweise der Geräte zu beachten.

Für die Funktion des Fehlerstromschutzschalters ist eine gut leitfähige Schutzleiterverbindung notwendig. Im Rahmen von Sichtkontrollen ist deshalb darauf zu achten, dass die in Steckdosen vorhandenen Schutzleiterbügel nicht verschmutzt, übermalt, korrodiert oder verbogen sind.

Die sowohl im Rahmen von Prüfungen und Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse (z.B. bezüglich festgestellter Schäden) sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

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