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G Kinderküchen

Eine Kinderküche bietet den Kindern die Möglichkeit, über das ei­gen­ständige Zubereiten von kleinen Mahlzeiten, z. B. Frühstück oder Nachtisch, sowohl sinnliche Erfahrungen zu machen als auch logische und praktische Sinnzusammenhänge zu begreifen. Gibt es auf dem Außen­gelände der Kindertageseinrichtung einen Garten oder Obstbäume, können die dort angebauten Gemüse und das Obst von den Kindern geerntet und verarbeitet werden.

Das gemeinsame tägliche Essen (Frühstück, Mittagessen und Zwischenmahlzeiten) ist für die Kinder eine wichtige Schlüsselsituation im Alltag ihrer Einrichtung und sollte - auch in sozialer und kultureller Hinsicht - als wichtige Erfahrung ernst genommen und entsprechend gestaltet werden. Eine harmonische Atmosphäre, ein schön gedeckter Tisch mit schmackhaftem, gesundem Essen und achtsame Gespräche der Kinder untereinander können eine gemeinsame Mahlzeit zu einem besonderen Erlebnis machen.

Aus diesen Gründen sollte in jedem Gruppenraum eine Kinderkochzeile vorhanden sein. Es bietet sich an, die Kinderküchen mit dem Essbereich für Frühstück und Mittagessen zu kombinieren.

Geschirr und andere hauswirtschaftliche Geräte

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Durch die Nutzung der Kinderküchen eignen sich die Kinder hauswirtschaftliche Fertigkeiten ganz selbstverständlich an und lernen in diesem Zusammenhang auch den Umgang mit Geschirr und anderen hauswirtschaftlichen Geräten. Die Ausstattung umfasst Gläser, Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen, die in Unter- und Oberschränken Platz finden können. Die Materialien sollten verschieden sein, damit Kinder unterschiedliche Materialerfahrungen - mit Glas, Porzellan, Gusseisen, Stahl, Kunststoff und Emaille - machen können.

Gegen den Einsatz von Porzellan und Glas bestehen keine grundsätz­lichen Bedenken; es muss aber sichergestellt sein, dass die Kinder im Hinblick auf den jeweiligen Umgang angeleitet und sensibilisiert werden. Alltäglich sollen die Kinder erfahren können, dass Materialien wie Glas und Porzellan einer vorsichtigen Handhabung bedürfen, da sie sonst zerbrechen.

Natürlich sind Aufsicht und Anleitung erforderlich, die auf das Alter und die entsprechenden Entwicklungsstufen der Kinder abgestimmt sein müssen.

Möblierung

Die Möblierung des Essbereiches muss der Altersmischung entsprechen und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen, etwa hinsichtlich Sitz- und Tischhöhen.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Küchen, in denen Kinder bei der Zubereitung von Essen mithelfen, sind so zu gestalten, dass sie nicht in Gefahr geraten können. Eine Kinderküchenzeile ist in der Regel mit Herd, Backofen und Spüle ausgestattet. Bereits bei der Planung derartiger Küchen müssen die unterschiedlichen Körpergrößen der Kinder und des pädagogischen Personals berücksichtigt werden.

Größengerechte Arbeitsplätze sollen für alle Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen. Sofern Kücheneinrichtungen in erwachsenengerechter Höhe eingebaut werden, müssen für Kinder höhenangepasste Standplätze vorgesehen werden.

Bei der Einrichtung von Küchen, in denen Kinder bei der Zu- und Aufbereitung von Essen mithelfen, müssen Schutzvorkehrungen gegen Verbrennungs- und Verbrühungsgefahren - z. B. an der Warmwasserversorgung und dem Küchenherd - getroffen werden.


Schutzvorkehrungen gegen Verbrennungs- und Verbrühungsgefahren können wie folgt aussehen:

  • Wasserentnahmestellen sind auf Temperaturen bis maximal 43°C eingestellt.
  • Die Energiefreigabe für den Herd erfolgt durch einen gesonderten Schalter, der außerhalb der Reichweite von Kindern installiert ist (z. B. Schlüsselschalter). Bewährt hat sich z.B. eine im Gruppenraum angebrachte Signalleuchte, durch welche der Schaltzustand angezeigt wird.
  • Kochstellen sind durch ein Herdschutzgitter gesichert, um das unbeabsichtigte Herunterziehen von Töpfen, Pfannen etc. zu verhindern.
  • Das Backofenfenster ist aus wärmedämmendem Glas oder mit einem zusätzlich angebrachten Backofengitter versehen.

In Küchen müssen Reinigungs- und Desinfektionsmittel immer verschlossen oder unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden.

Die Beachtung der Hygiene-Anforderungen bei der Gemeinschaftsverpflegung ist unerlässlich. Es empfiehlt sich, für die Versorgungs- und Kinderküchen unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes einen Hygieneplan zu erstellen.

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