02 | weitere Hinweise
Wippschaukeln
Wippschaukeln bestehen aus einem Schaukelbalken.
Der Bewe- gungsbereich kann
gedämpft sein, sodass die Geschwindigkeit der Gerätebewegungen gedrosselt wird. Die Stoßwirkung
in der Endstel- lung wird dadurch reduziert. Wippschaukeln, die nicht gedämpft sind, müssen mit einer Stoßdämpfung kurz vor Auftreffen
des Schaukel- balkens auf den Boden ausgestattet sein.
Folgende gerätespezifische Anforderungen gelten zu- sätzlich zu
den grundsätzlichen
sicherheitstechnischen Anforderungen:
- Die Sitzhöhe in Gleichgewichtsstellung des Schaukelbalkens darf maximal
1,00 m betragen.
- Die höchste Position der Sitze beträgt 1,50 m.
- Die Aufstellung muss auf Rasen oder Bodenmaterial mit stoß- dämpfenden
Eigenschaften erfolgen.
- Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände
und Finger vorhanden sein.
- Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich.
- Der Fallraum muss an allen Stellen der Wippe mindestens 1,00 m betragen.
- Bei ungedämpften Wippen sind Puffer mit stoßdämpfender Wir- kung anzubringen. Dies kann durch hochkant aufgestellte und in den Boden eingelassene Autoreifen erfolgen.
Empfehlenswert:
Die Reifen sollten längs zum Schaukelbalken eingebaut werden, da hierdurch
die Stahlarmierung des Reifens länger hält und so die stoßdämpfenden
Eigenschaften beibehält.