Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen
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Fallhöhe

Die Spielebene ist die Fläche bzw. Ebene, von der aus die Benutzung des Gerätes beginnt.

Als freie Fallhöhe wird der Abstand zwischen der eindeutig beab- sichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche bezeichnet. Die Bestimmung der freien Fallhöhe erfolgt bei sitzender Nutzung von der Sitzfläche zur Fläche darunter.

Wird der Körper nur mit den Händen gehalten, wird die Fallhöhe von der Greiffläche zur Fläche darunter er- rechnet. Bei einer hängenden Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine (z. B. Klettertaue, Rutschstangen) wird die freie Fallhöhe durch die Formel:

Die Beschaffenheit des Fallschutzes ist abhängig von der freien Fall- höhe.

Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten.

Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind: