Grundsätzlich dürfen Wände in Kindertageseinrichtungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2,00 m nicht spitzig-rau sein. Aufgrund seiner Nutzungsart gilt dies in beson- derem Maße für den Mehrzweckraum.
An erhöhten Aufenthaltsbereichen der Kinder, wie Spros- senwänden und Kletterelementen, ist eine derartige Aus- bildung der Wand wünschenswert.
