Wände
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01 | Informationen

Grundsätzlich dürfen Wände in Kindertageseinrichtungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2,00 m nicht spitzig-rau sein. Aufgrund seiner Nutzungsart gilt dies in beson- derem Maße für den Mehrzweckraum.

An erhöhten Aufenthaltsbereichen der Kinder, wie Spros- senwänden und Kletterelementen, ist eine derartige Aus- bildung der Wand wünschenswert.