02 | weitere Hinweise
In Sporthallen und in Räumen mit erhöhten Decken
können auch Topropewände angebracht werden.
Topropewände sind Kletterwände mit freien Fall-
höhen über
2 m Tritthöhe, die nur mit Seilsicherung
und geeignetem Material
beklettert werden dürfen.
Folgende Aspekte sind zu beachten:
- An diesen Wänden darf bis maximal 2,00 m Tritthöhe ohne Seilsicherung geklettert werden, wenn die Anforderungen an den Niedersprungbereich und Fallraum erfüllt werden
- Eine Topropewand darf nur von einer sachkundigen Person montiert werden und muss der Norm DIN EN 12572 für künstliche Kletterwände entsprechen
- Die Topropewand muss gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden.
Bis in eine Höhe von 2,50 m darf kein Griff erreichbar sein. Vorgestellte
Weichbodenmatten müssen so befestigt werden, dass sie nur vom pädagogischen
Personal gelöst werden können.