01 | Informationen
Mehrzweckräume sind immer häufiger mit Kletterwänden bzw. Elementen von Kletterwänden ausgestattet.
Oft werden an einer Wandseite Griffe und Tritte ange- bracht, die zum Bouldern
auffordern. Bouldern bedeutet, dass ohne Seilsicherung in Absprunghöhe
seitlich geklettert wird.
Beim Bau von Boulderflächen in Mehrzweckräumen sind folgende Punkte zu beachten:
- Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht über- schreiten. In Kindertageseinrichtungen sind aufgrund des Alters und der biologischen Entwicklung der Kinder geringe Tritthöhen bereits sehr reizvoll.
- Boulderwände sind so zu gestalten, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fenster, gelangen können
- Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw. Fallraum mit stoßdämpfenden Matten ausgelegt werden
- Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Leitungen o. Ä. als Griff- und Trittstelle erreichbar sein
- Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung (Griff, Tritte) zu unterziehen