Nach dem Unfallversicherungsrecht sollte die Aufsicht in Kindertages- einrichtungen kontinuierlich, aktiv und prä- ventiv wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass sich die Kinder jederzeit beaufsichtigt fühlen.
Es geht dabei nicht nur um das Verhindern von möglichen Unfällen, sondern auch darum, den Kindern die Sicherheit zu vermitteln, dass bei schwierigen Situationen Hilfe ge- währleistet ist.
Die Aufsicht von Kindern muss natürlich dem Alter entsprechend
sein, das bedeutet, dass Kinder unter
3 Jahren einer besonderen Aufsicht bedürfen.
Bei der Nutzung des Mehrzweckraumes empfiehlt sich eine Teilung der Gruppe nach Alterskategorien, sodass sich die Kleinstkinder ihren motorischen Fähigkeiten und ihrem Bedarf an Betreuung gemäß ohne die größeren Kinder im Raum aufhalten können.
