Einige Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den Bewegungszeiten in Mehrzweckräumen, Sporthallen zu nutzen. In fast jeder Sporthalle befinden sich Minitrampoline und Tischtrampoline, die in ihrer Be- schaffenheit als Sportgeräte normiert sind. Der Umgang mit diesen Geräten zur Bewegungsförderung in Kinder- tages- einrichtungen setzt besondere Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich voraus.
Eigene praktische Vorerfahrungen sind unabdingbar.
Beim Umgang mit Tisch- und Minitrampolinen sollten
die Sicherheitsaspekte, die für den schulischen Bereich gelten, insbesondere der Erlass "Sicherheits- förderung
im Schulsport", beachtet werden.
Folgende Anforderungen gelten für das Sportgerät Trampolin:
