Sollten Schränke und andere Einrichtungsgegenstände Verglasungen
aufweisen, müssen diese bis zu einer Hö- he von 2,00 m aus Sicherheitsglas
oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften
bestehen.
Die Spiel- und Sportgeräte sind genau wie Außenspiel- geräte
regelmäßig zu prüfen und zu warten, damit deren Funktionstüchtigkeit
und sichere Benutzung gewährleistet sind.