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Suchterkrankungen sind vergleichsweise häufig. So können auch in einer Kindertageseinrichtung Personen beschäftigt sein, die alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiter- innen, die Kinder aufgrund eines Suchtmittels nicht aufmerksam beaufsichtigen können oder unnötige Risiken tolerieren, sind für die Kinder – und möglicherweise auch für sich selbst – eine Gefahr.
Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig Gedanken zu
machen, was zu tun ist, wenn die Arbeitsleistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters sinkt und die Möglichkeit besteht, dass ein Suchtmittelmissbrauch vorliegt. Bewährt haben sich in solchen Situationen Dienstverein- barungen, die im Vorfeld zusammen mit
dem Träger der Einrichtung erarbeitet wurden. Von Vorteil
ist es, wenn in der Dienstvereinbarung verschiedene Punkte festgelegt werden, wie z. B.
- in welchen Situationen sie Anwendung findet
- wie und wann die Belegschaft über das Thema Suchterkrankung und über die beschlossenen Vorgehensweisen informiert wird
- wann Führungskräfte eine Schulung erhalten
- wie vorzugehen ist, wenn eine Person auffällig wird und vermutet wird, dass der Grund der Minderleistung eine Suchterkrankung ist
- ein Stufenplan mit genauer Angabe über die Zahl und die Inhalte der Gespräche sowie mit der Nennung der dem jeweiligen Gespräch beiwohnenden Personen
- wann auf externe oder interne Hilfsangebote hinge- wiesen wird
- was zu tun ist, wenn die süchtige Person sich nicht
an Verein- barungen hält
- was zu tun ist, wenn ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte ein süchtiges Verhalten mit damit verbundenen Minderleistungen duldet
- was der süchtigen Person in Aussicht gestellt wird, wenn sie erfolgreich das süchtige Verhalten abgelegt hat (z. B. eine Garantie, wieder eingestellt zu werden)