Suchtprävention
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01 | Informationen

Suchterkrankungen sind vergleichsweise häufig. So können auch in einer Kindertageseinrichtung Personen beschäftigt sein, die alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiter- innen, die Kinder aufgrund eines Suchtmittels nicht aufmerksam beaufsichtigen können oder unnötige Risiken tolerieren, sind für die Kinder – und möglicherweise auch für sich selbst – eine Gefahr.

Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig Gedanken zu
machen, was zu tun ist, wenn die Arbeitsleistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters sinkt und die Möglichkeit besteht, dass ein Suchtmittelmissbrauch vorliegt. Bewährt haben sich in solchen Situationen Dienstverein- barungen, die im Vorfeld zusammen mit dem Träger der Einrichtung erarbeitet wurden. Von Vorteil
ist es, wenn in der Dienstvereinbarung verschiedene Punkte festgelegt werden, wie z. B.

  • wann auf externe oder interne Hilfsangebote hinge- wiesen wird
  • was zu tun ist, wenn die süchtige Person sich nicht
    an Verein- barungen hält
  • was zu tun ist, wenn ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte ein süchtiges Verhalten mit damit verbundenen Minderleistungen duldet
  • was der süchtigen Person in Aussicht gestellt wird, wenn sie erfolgreich das süchtige Verhalten abgelegt hat (z. B. eine Garantie, wieder eingestellt zu werden)