Mutterschutzgesetz
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01 | Informationen

Schwangere unterliegen einem besonderen Schutz,
der in Mutter- schutz-Vorschriften geregelt ist. Manche Tätigkeiten dürfen sie nicht ausüben. So z. B. gelten Beschäftigungsverbote für Schwangere bei Ausbruch bestimmter „Kinderkrankheiten“ in der Einrichtung und
ein Verbot, Lasten über 10 kg – also auch Kinder – zu tragen. Näheres können Sie in der Broschüre „Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern“ nachlesen.