Schwangere unterliegen einem besonderen Schutz,
der in Mutter- schutz-Vorschriften geregelt
ist. Manche Tätigkeiten dürfen sie nicht ausüben. So z. B.
gelten Beschäftigungsverbote für Schwangere bei Ausbruch bestimmter „Kinderkrankheiten“ in
der Einrichtung und
ein Verbot, Lasten über 10 kg – also auch Kinder – zu tragen. Näheres können Sie in der Broschüre „Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern“ nachlesen.
