Grundsätzliches
Sichere Kita | Leitung | Personalraum
01 | Informationen

Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits-
oder Gesund- heitsgründe dies erfordern, ist gemäß § 6
der Arbeitsstätten- verordnung den Beschäftigten ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der hohen Belastungen im Arbeitsalltag der Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen sollte grundsätzlich ein Pausenraum zur Verfügung stehen.

Das pädagogische Personal hat eine Fülle von unter- schiedlichen Ar- beitsaufgaben zu leisten und für eine pädagogische sowie sicherheits- gerechte Betreuung
der Kinder zu sorgen. Dies erfordert ein hohes Maß
an Konzentration und Flexibilität.

Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein, ist es unerlässlich, dass das Personal die gesetzlich vorge- schriebenen Erholungspausen macht.

Hierfür ist ein geeigneter Pausenraum jenseits des Geschehens erforderlich.