Damit der Unternehmer seiner gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht seinen Beschäftigten gegenüber nach- kommen kann, beruft er in regelmäßigen Zeitabständen den Arbeitsschutzausschuss ein. Dieser befasst sich mit den Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfall- ver- hütung. Fragen oder Probleme aus dem Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsförderung in Kindertages- einrichtungen, wie z. B. arbeits- bedingte Gesundheits- gefahren durch Lärm oder nichtergonomisches Mobiliar
für das Erziehungspersonal, können in diesem Ausschuss diskutiert werden.
