Sicherheitsorganisation
Sichere Kita | Leitung | Organisationshinweise
01 | Informationen

Um einen wirkungsvollen betrieblichen Arbeitsschutz gewährleisten zu können, hat der Träger einer Kinder- tageseinrichtung gemäß § 19 UVV GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ Betriebsärzte, Sicherheits- ingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese sind befähigt, das Personal sowie den Bau und die Einrichtung einer Kita sicherheitstechnisch zu betreuen.