01 | Informationen
Wände und Stützen müssen bis zu einer Höhe von 2 m
ab Oberkante Standfläche so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten und spitzig-raue Oberflächen vermieden werden.
Folgende Ausführungen können z. B. als nicht scharf
- kantig bzw.
nicht spitzig-rau angesehen werden:
- Abrundungsradius = 2 mm
- gebrochene bzw. gefaste Kanten
- gerundete Eckputzschienen
- voll verfugtes Mauerwerk mit glatter Steinoberfläche
- geglätteter Putz
- entgratete Betonflächen
- Holzverschalungen mit gefasten Kanten