Fußböden
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01 | Informationen

Bodenbeläge müssen entsprechend der kinderspe- zifischen Nutzung rutschhemmend ausgeführt sein.

Gemäß GUV-R 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ gilt für den Grup- penraum Bewertungsklasse R 9.

In Aufenthaltsbereichen der Kinder sind Stolperstellen und grundsätzlich auch Einzelstufen zu vermeiden.

Stolperstellen sind z. B.: